Fachbereichsleitung Wundversorgung nach § 6 der Rahmenempfehlungen zur HKP
Aufbaumodul (84 UE)
Schulmanagement M.A., Pflegepädagogik B.A.
Gesundheits- und Krankenpfleger
Zum 01.01.2022 trat die Änderung in § 6 „Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden“ der Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege (HKP) in Kraft. Im Wundmanagement wird dabei mehr als zuvor die besondere pflegefachliche Kompetenz ist bei der Versorgung von Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden deutlich und muss durch eine geeignete Weiterbildung weiterentwickelt werden. Dieses modulare Weiterbildungskonzept bildet passgenau die benötigten Kompetenzen der ambulanten Wundversorgung und befähigt ambulante Leistungserbringer als starker Akteur in der Wundversorgung zu agieren.
Ablauf
Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst 84 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten theoretische Schulung und fachpraktischer Unterricht sowie 24h Stunden Hospitation bei einem geeigneten Leistungserbringer. Um den Abschluss „Fachbereichsleitung für Wundversorgung“ zu erwerben, schließt die Weiterbildung nach dem Basismodul mit einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung sowie nach dem Aufbaumodul zusätzlich mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung ab.
Aufbaumodul (84 UE)
25.11. – 29.11.24
16.12. – 20.12.24
09.01.25 (schriftliche Prüfung)
11.02.25 (mündliche Prüfung)
Inhalte Aufbaumodul
2.1 Vertiefung Grundlagen
- Gefäßsystem
- Wunde, Wundheilung
2.2 Vertiefung Krankheitsbilder
- Vertiefung gefäßbedingte Erkrankungen
- Differentialdiagnosen des Ulcus cruris
- Tumorwunden
- Dermatologische Wundsituationen
- Verbrennungswunden
2.3 Erweiterte Lokaltherapie Behandlungsprozess/Management
- Wundbehandlungsprozess gestalten
- Debridement
- Stagnierende Wunden
- Palliative Wundversorgung bei inoperablen (ex)ulzerierenden/entstellenden Hauttumoren, Metastasen, Sarkomen
- Plastisch-rekonstruktive Maßnahmen
- Verbrennung,
- Verbrennungswunde, Strahlenulcus und instabile Narben
- Vakuumversiegelung
2.4 Adjuvante Maßnahmen
- Heilmittel
- Orthopädietechnik und Hilfsmittel
- Hyperbare Sauerstoff-Therapie (HBO)
2.5 Rahmenbedingungen/ergänzende Themenbereiche
- Fallsteuerung und Diagnostik
- Beratung und Edukation
- Qualitätssicherung in der Wundtherapie(Koordination)
- Schnittstellenmanagement (Organisation, Überleitungs- und Entlassungsmanagement)
- Ökonomische und rechtliche Aspekte
Zugangsvoraussetzungen
Alle Pflegefachkräfte, die leitend die Steuerung der Versorgung bei Menschen mit chronischen Wunden übernehmen, müssen über eine der folgenden Ausbildungen verfügen:
- Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (nach dem PflBRefG) oder
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (nach dem KrPflG) oder
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder
- Altenpfleger/-in (dreijährig)
und das Basismodul "Pflegefachperson für Wundversorgung nach § 6 der Rahmenempfehlung zur HKP" oder vergleichbar, erfolgreich absolvierte Weiterbildung.
Partner
Teilnahmegebühr
1.500,00 €
(einschließlich Unterlagen)
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