Fachbereichsleitung Wundversorgung nach § 6 der Rahmenempfehlungen zur HKP
Aufbaumodul (84 UE)
Schulmanagement M.A., Pflegepädagogik B.A.
Zum 01.01.2022 trat die Änderung in § 6 „Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden“ der Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege (HKP) in Kraft. Patient:innen werden hier zum Einen ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot zur Wundversorgung in der häuslichen Krankenpflege zur Verfügung gestellt. Zum Anderen können seitens der spezialisierten Leistungserbringer auch gesonderte Vergütungen mit den Kostenträgern verhandelt werden. Eine besondere pflegefachliche Kompetenz ist bei der Versorgung von Menschen chronischen und schwer heilenden Wunden von sehr großer Bedeutung. Aus diesem Grunde soll die Versorgung sukzessive auf spezialisierte Leistungserbringer mit dahingehend qualifizierten Pflegefachkräften umgestellt werden.
Ablauf
Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst 84 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten theoretische Schulung und fachpraktischer Unterricht sowie 40 Stunden Hospitation bei einem geeigneten Leistungserbringer. Um den Abschluss „Fachbereichsleitung für Wundversorgung“ zu erwerben, schließt die Weiterbildung nach dem Basismodul mit einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung sowie nach dem Aufbaumodul zusätzlich mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung ab.
Achtung! Wundexpert:innen ICW: Bitte bei Anmeldung auf die vorhandene Qualifikation hinweisen.
Aufbaumodul (84 UE)
25.11. – 29.11.24
16.12. – 20.12.24
09.01.25 (schriftliche Prüfung)
21.01.25 (mündliche Prüfung)
Inhalt
Inhalte Aufbaumodul
2.1 Vertiefung Grundlagen
- Gefäßsystem
- Wunde, Wundheilung
2.2 Vertiefung Krankheitsbilder
- Vertiefung gefäßbedingte Erkrankungen
- Differentialdiagnosen des Ulcus cruris
- Tumorwunden
- Dermatologische Wundsituationen
- Verbrennungswunden
2.3 Erweiterte Lokaltherapie Behandlungsprozess/Management
- Wundbehandlungsprozess gestalten
- Debridement
- Stagnierende Wunden
- Palliative Wundversorgung bei inoperablen (ex)ulzerierenden/entstellenden Hauttumoren, Metastasen, Sarkomen
- Plastisch-rekonstruktive Maßnahmen
- Verbrennung,
- Verbrennungswunde, Strahlenulcus und instabile Narben
- Vakuumversiegelung
2.4 Adjuvante Maßnahmen
- Heilmittel
- Orthopädietechnik und Hilfsmittel
- Hyperbare Sauerstoff-Therapie (HBO)
2.5 Rahmenbedingungen/ergänzende Themenbereiche
- Fallsteuerung und Diagnostik
- Beratung und Edukation
- Qualitätssicherung in der Wundtherapie(Koordination)
- Schnittstellenmanagement (Organisation, Überleitungs- und Entlassungsmanagement)
- Ökonomische und rechtliche Aspekte
Zugangsvoraussetzungen
Alle Pflegefachkräfte, die leitend die Steuerung der Versorgung bei Menschen mit chronischen Wunden übernehmen, müssen über eine der folgenden Ausbildungen verfügen:
- Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (nach dem PflBRefG) oder
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (nach dem KrPflG) oder
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder
- Altenpfleger/-in (dreijährig)
und die Basismodul "Pflegefachperson für Wundversorgung nach § 6 der Rahmenempfehlung zur HKP" oder vergleichbare Weiterbildung erfolgreich absolvieren.
Partner
Teilnahmegebühr
1.500,00 €
(einschließlich Unterlagen)
PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).