Infektionsschutzbelehrung als Folgebelehrung gemäß Erfordernis für Betriebsangestellte in Lebensmittelbetrieben/Care-Küchen

nach IfSG § 43, über Beschäftigungsverbote gemäß IfSG § 42

Gemäß § 1 IfSG ist es Zweck des Gesetzes, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Personen, die in Lebensmittelbetrieben (wie u.a. der Gemeinschaftsverpflegung, in Gesundheitseinrichtungen von Kliniken, Reha-Kliniken, Senioren- und Pflegeeinrichtungen) tätig sind, müssen, wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens, laut Anforderung des IfSG eine spezifische Belehrung erhalten.

 

Inhalt

 

Vermittlung der Inhalte gemäß IfSG “§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote“

 

  • Belehrung über die Umstände, wann Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden, oder derer verdächtig sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, oder solche ausscheiden, nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein oder beschäftigt werden dürfen.
  • Vermittlung von Inhalten, welche Beschäftigte im Rahmen des Handlings mit offenen Lebensmitteln im Sinne des Infektionsschutzes beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen.
  • Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes sowie des Infektionsschutzes mit Unterrichtung von allgemeinen und spezifischen Verhaltensregeln in Lebensmittelbetrieben zur Einhaltung des Infektionsschutzes und zur Sicherstellung der Lebensmittelhygiene, damit übertragbare Krankheiten beim Menschen vorgebeugt werden, Infektionen frühzeitig erkannt werden und ihre Weiterverbreitung verhindert wird.

 

Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung als dokumentierten Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen, mind. alle zwei Jahre zu wiederholenden IfSG-Folgebelehrung, um diesen auf Verlangen der zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde vorzulegen.

 

Seminarziele

 

  • Die Teilnehmenden erlangen die erforderlichen Kenntnisse bzw. erhalten Auffrischung rund um den Infektionsschutz, um in Lebensmittelbetrieben (weiterhin) arbeiten zu können und um die dort dafür erforderlichen Verhaltensregeln zu kennen und sie umzusetzen.

 

Zielgruppe

 

  • Personen, die in Lebensmittelbetrieben tätig sind und mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens
  • Vorgesetzte von o.g. Lebensmittelbetrieben/Betriebseinheiten und Personen, welche ggf. nur administrativ tätig sind, jedoch die Hauptverantwortung für den Lebensmittelbetrieb/Bereich tragen.

 

Teilnahmegebühr

 

(einschließlich Unterlagen)
59,00 €

PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt

 

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Referenten

Referent Wilfried Hötzer
Wilfried Hötzer
Teamleiter Fachberatung Verpflegungsmanagement P.E.G. eG

Verpflegungsbetriebswirt (HMA), Küchenmeister, QMB und Beauftragter für Lebensmittelsicherheit FSSC 22000 (DGQ)

Infektionsschutzbelehrung als Folgebelehrung gemäß Erfordernis für Betriebsangestellte in Lebensmittelbetrieben/Care-Küchen

Gemäß § 1 IfSG ist es Zweck des Gesetzes, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Personen, die in Lebensmittelbetrieben (wie u.a. der Gemeinschaftsverpflegung, in Gesundheitseinrichtungen von Kliniken, Reha-Kliniken, Senioren- und Pflegeeinrichtungen) tätig sind, müssen, wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens, laut Anforderung des IfSG eine spezifische Belehrung erhalten.

 

Inhalt

Vermittlung der Inhalte gemäß IfSG “§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote“

  • Belehrung über die Umstände, wann Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden, oder derer verdächtig sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, oder solche ausscheiden, nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein oder beschäftigt werden dürfen.
  • Vermittlung von Inhalten, welche Beschäftigte im Rahmen des Handlings mit offenen Lebensmitteln im Sinne des Infektionsschutzes beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen.
  • Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes sowie des Infektionsschutzes mit Unterrichtung von allgemeinen und spezifischen Verhaltensregeln in Lebensmittelbetrieben zur Einhaltung des Infektionsschutzes und zur Sicherstellung der Lebensmittelhygiene, damit übertragbare Krankheiten beim Menschen vorgebeugt werden, Infektionen frühzeitig erkannt werden und ihre Weiterverbreitung verhindert wird.

 

Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung als dokumentierten Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen, mind. alle zwei Jahre zu wiederholenden IfSG-Folgebelehrung, um diesen auf Verlangen der zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde vorzulegen.

 

Seminarziele

  • Die Teilnehmenden erlangen die erforderlichen Kenntnisse bzw. erhalten Auffrischung rund um den Infektionsschutz, um in Lebensmittelbetrieben (weiterhin) arbeiten zu können und um die dort dafür erforderlichen Verhaltensregeln zu kennen und sie umzusetzen.

 

Zielgruppe

  • Personen, die in Lebensmittelbetrieben tätig sind und mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens
  • Vorgesetzte von o.g. Lebensmittelbetrieben/Betriebseinheiten und Personen, welche ggf. nur administrativ tätig sind, jedoch die Hauptverantwortung für den Lebensmittelbetrieb/Bereich tragen.

 

Teilnahmegebühr

(einschließlich Unterlagen)
59,00 €

PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt

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Infektionsschutzbelehrung als Folgebelehrung gemäß Erfordernis für Betriebsangestellte in Lebensmittelbetrieben/Care-Küchen
18.06.2024
Wilfried Hötzer
Online-Seminar
09:00 - 10:00
freie Plätze verfügbar
Preis
59,00 €
Infektionsschutzbelehrung als Folgebelehrung gemäß Erfordernis für Betriebsangestellte in Lebensmittelbetrieben/Care-Küchen

Gemäß § 1 IfSG ist es Zweck des Gesetzes, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Personen, die in Lebensmittelbetrieben (wie u.a. der Gemeinschaftsverpflegung, in Gesundheitseinrichtungen von Kliniken, Reha-Kliniken, Senioren- und Pflegeeinrichtungen) tätig sind, müssen, wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens, laut Anforderung des IfSG eine spezifische Belehrung erhalten.

 

Inhalt

Vermittlung der Inhalte gemäß IfSG “§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote“

  • Belehrung über die Umstände, wann Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden, oder derer verdächtig sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, oder solche ausscheiden, nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein oder beschäftigt werden dürfen.
  • Vermittlung von Inhalten, welche Beschäftigte im Rahmen des Handlings mit offenen Lebensmitteln im Sinne des Infektionsschutzes beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen.
  • Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes sowie des Infektionsschutzes mit Unterrichtung von allgemeinen und spezifischen Verhaltensregeln in Lebensmittelbetrieben zur Einhaltung des Infektionsschutzes und zur Sicherstellung der Lebensmittelhygiene, damit übertragbare Krankheiten beim Menschen vorgebeugt werden, Infektionen frühzeitig erkannt werden und ihre Weiterverbreitung verhindert wird.

 

Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung als dokumentierten Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen, mind. alle zwei Jahre zu wiederholenden IfSG-Folgebelehrung, um diesen auf Verlangen der zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde vorzulegen.

 

Seminarziele

  • Die Teilnehmenden erlangen die erforderlichen Kenntnisse bzw. erhalten Auffrischung rund um den Infektionsschutz, um in Lebensmittelbetrieben (weiterhin) arbeiten zu können und um die dort dafür erforderlichen Verhaltensregeln zu kennen und sie umzusetzen.

 

Zielgruppe

  • Personen, die in Lebensmittelbetrieben tätig sind und mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens
  • Vorgesetzte von o.g. Lebensmittelbetrieben/Betriebseinheiten und Personen, welche ggf. nur administrativ tätig sind, jedoch die Hauptverantwortung für den Lebensmittelbetrieb/Bereich tragen.

 

Teilnahmegebühr

(einschließlich Unterlagen)
59,00 €

PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Infektionsschutzbelehrung als Folgebelehrung gemäß Erfordernis für Betriebsangestellte in Lebensmittelbetrieben/Care-Küchen
19.11.2024
Wilfried Hötzer
Online-Seminar
13:30 - 14:30
freie Plätze verfügbar
Preis
59,00 €