Medizinprodukteberater (§ 83 MPDG) Auffrischungsseminar
Regelmäßige Schulung zum Erhalt und zur Auffrischung der Sachkenntnisse im Bereich Basiswissen
Studium der Rechtswissenschaften, Masterstudium zum Umweltrecht, Promotion im Medizinprodukterecht. Mitglied im Prüfungsausschuss für den beruflichen Fortbildungsabschluss der IHK „Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“. Langjährige Unterrichtserfahrung als Dozent an den Döpfer-Schulen in Regensburg und Schwandorf.
Medizinprodukteberater müssen eigenverantwortlich den Erwerb und Erhalt ihrer Sachkenntnis gem. § 83 Abs. 3 MPDG sicherstellen. Neben der Fortbildung in dem jeweiligen Medizinproduktsegment sind Medizinprodukteberater ebenfalls zur Auffrischung ihres Basiswissens verpflichtet. Sie müssen somit nicht nur über die neuesten Erkenntnisse zu ihren jeweiligen Medizinprodukten verfügen, sondern haben auch ihr medizinprodukterechtliches Basiswissen regelmäßig aufzufrischen und sich auch dort auf dem neuesten Stand zu halten, um den hohen Anforderungen an ihre verantwortungsvolle Tätigkeit gerecht zu werden.
Inhalt
Das Halbtagesseminar geht in komprimierter Form auf die für Medizinprodukteberater erforderlichen medizinprodukterechtlichen Grundlagen ein, vermittelt den aktuellen Stand in der relevanten medizinprodukterechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung und gibt Ausblick auf geplante Neuerungen. Das Seminar bietet ebenso einen Rahmen für Fragen und Erfahrungsaustausch.
Mit dem Kursabschluss erfüllen die teilnehmenden Medizinprodukteberater ihre Weiterbildungspflicht.
- Überblick über das relevante europäische und nationale Medizinprodukterecht sowie über geplante Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeit der Medizinprodukteberater
- Anforderungen an die Person des Medizinprodukteberaters zur Ausübung der Tätigkeit (erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung, Schulungspflichten)
- Aufgaben und Pflichten der Medizinprodukteberater nach § 83 Abs. 4 MPDG mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des MedizinprodukteBeobachtungs- und Meldesystems
- Die Risiken nach § 83 Abs. 4 MPDG (Nebenwirkungen, wechselseitige Beeinflussungen, Fehlfunktionen, technische Mängel, Gegenanzeigen oder sonstige Risiken) mit praxisrelevanten Fallbeispielen
Seminarziele
Nach Abschluss des Seminars sollen die Teilnehmer die aktuell an sie gestellten medizinprodukterechtlichen Anforderungen kennen und in der Praxis sicher umsetzten können
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an bereits als Medizinprodukteberater tätige Mitarbeitende von Medizinprodukteherstellern und -importeuren sowie des medizintechnischen Fachhandels, die ihr Wissen auffrischen und aktualisieren wollen. Eingeladen sind aber auch all diejenigen, die über Kenntnisse des Medizinprodukterechts verfügen und über Medizinprodukte informieren (z.B. Verkäufer:innen), ohne als Medizinprodukteberater tätig zu sein.
Teilnahmegebühr
(einschließlich Unterlagen und Seminarverpflegung)
294,00 €
PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt.
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