Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 Satz 6 SGB XI
Praxisseminar
Fachpflegekraft Anästhesie und Intensivmedizin, Medizinprodukte- und Hygienefachberater, Inhouse Seminare zu Hygienemaßnahmen und Medizinprodukterecht, Key Account für medizinische und pflegerische Einrichtungen
Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI Pflegebedürftigen, die sie pflegerisch betreuen, bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen, die diese zu Hause oder im privaten Lebensumfeld benötigen. Der GKV-Spitzenverband hat das Nähere zu den Bedingungen solcher Hilfsmittelempfehlungen in Richtlinien festgelegt. Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um dieses absolute Novum in der ambulanten pflegerischen Versorgung! Vertiefen Sie Ihr Wissen und werden Sie mit den Erfordernissen der Hilfsmittelempfehlung und den Formularen vertraut, um Pflegebedürftigen eine bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen!
Inhalt
- Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
- Unterscheidung von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Medizinprodukten
- Anforderungen an die Empfehlung der Pflegefachkraft und Aufgaben der Pflegefachkraft
- Wie wird eine Versorgung (Empfehlung) durch die Pflegekraft beantragt?
- Voraussetzung bzw. Indikation für die Genehmigung eines Hilfsmittels
- Woher bekomme ich das Hilfsmittel und wer trägt die Kosten?
- Von der Vermutungsregelung umfasste Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (HiMi-Verzeichnis)
- Formular für die Empfehlung der Pflegefachkraft
- Wie verhält sich der Versicherte im Fall einer (Teil-) Ablehnung der Leistungen (Verordnungen)
- Einschlägige Rechtsgrundlagen
- Besonders häufig gestellte Fragen und Probleme
Zielgruppe
- Pflegefachkräfte
- Führungskräfte
Teilnahmegebühr
(einschließlich Unterlagen)
149,00 €
PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt.
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