Fördermöglichkeiten

So kann Ihre Bildung gefördert werden

Wir befinden uns derzeit im Prozess der AZAV-Zulassung!

 

Das Aufstiegs-BAföG für Gesundheitsberufe (AFBG)


Das AFBG dient der Förderung von beruflichen Weiterbildungen/Aufstiegsfortbildungen und unterstützt Fachkräfte in ihrer beruflichen Qualifizierung. Ganz speziell werden
Fachkräfte im Gesundheitswesen angesprochen. Das AFBG richtet sich aber auch an alle anderen Berufsgruppen. Es gibt keine Altersgrenze, und es ist einkommens- und vermögensunabhängig.


Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Bildungsgutschein

 

Wenn Sie mit einer beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel einer Anpassungsqualifizierung, einer Umschulung oder einer Teilqualifizierung Ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit finanziell unterstützen – in Form eines Bildungsgutscheins. Ab dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein


Das Weiterbildungsstipendium für Gesundheitsberufe


Das Weiterbildungsstipendium fördert berufliche Weiterbildungen und unterstützt Berufsanfänger:innen bis zum 24. Lebensjahr bei ihrer beruflichen Qualifizierung (fachspezifische und fächerübergreifende Weiterbildungen, berufsbegleitende Studiengänge). Direkt bei der SBB bewerben können sich speziell Absolvent:innen eines Gesundheitsberufs mit einem sehr guten (bis 1,9) Abschluss oder einer besonderen Empfehlung des Arbeitgebers. Hier wird auch die Altersgrenze auf 26 Jahre angehoben.


Weitere Informationen: www.sbb-stipendien.de


B.Braun-Stiftung


Die B.Braun-Stiftung vergibt Stipendien für Fort- und Weiterbildungen im Gesundheitswesen sowie für Studiengänge in der Pflege.


Weitere Informationen: www.bbraun-stiftung.de


Steuerliche Vergünstigung und Unterstützung durch den Arbeitgeber


Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung, ein Studium oder eine Ausbildung sind als Werbungskosten/ Sonderausgaben steuerlich absetzbar.


Weitere Informationen: www.bdl-online.de


Weitere Förderprogramme:

 

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (bin Ende 2027)

 

Um die Führungskompetenzen und die Resilienz der in Pflegeeinrichtung tätigen Personen in Bayern zu stärkn, fördert der Freistaat Bayern Maßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen.

 

Förderhöhe im Überblick:

 

  • 500 € pro beschäftigter Person für resilienzfördernde Fortbildungen
  • 5.000 € pro Leitungskraft (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung) für Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung

 

Förderfähige Fort- und Weiterbildungen haben diesbezüglich einen Vermerk. Fragen Sie auch gerne Inhouse-Angebote bei uns an.

 

Weitere Informationen: https://www.lfp.bayern.de/fortbildung-pflege/

 


Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt einen aktuellen und umfassenden Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU.


Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de