Hinweisgeberschutzgesetz: praktische Umsetzung im Pflege- und Gesundheitswesen

Neues zum Hinweisschutz

Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind nun nahezu alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungstatbeständen und anderen Sanktionen führen. 

Das Seminar kann auf erste Erfahrungen mit dem Gesetz zurückblicken und widmet sich ausführlich und praxisnah den neuen Anforderungen. Es geht dabei Schritt für Schritt auf die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Praxisbeispielen werden die Besonderheiten bei Beschäftigungsgebern im Gesundheitswesen berücksichtigt und konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Nicht zuletzt zeigt die Veranstaltung die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem auf. 

 

Inhalt

 

  • Allgemeines zum Hinweisschutz
  • Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
    • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich? Welche Verstöße sind melderelevant?
    • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
    • Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche techn. und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner, externer Meldung und Offenlegung
    • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten,
    • Sicherung der Vertraulichkeit im Rahmen eingehender Hinweise
    • Schutz der hinweisgebenden Person: Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen
  • Hinweisssystem als Baustein eines wirksamen Compliance-Management-Systems
  • Interne Untersuchungen
  • Fallbeispiele

 

Seminarziel

 

  • Sie erhalten einen umfassenden und detaillierten Einblick in die neuen Gesetzesvorgaben
  • Sie sind in der Lage die neuen Vorgaben zum Hinweisschutz anzuwenden und eine interne Meldestelle einzurichten und rechtssicher zu betreiben.
  • Anhand von Praxisbeispielen erhalten Sie Sicherheit im Umgang mit hinweisgebenden Personen und eingehenden Hinweisen

 

Zielgruppe

 

  • Führungskräfte, Compliance-Verantwortliche; Organisationsleitende, Mitarbeitende im Qualitätsmanagement, Mitarbeitende der internen Revision und der Personalabteilung, Geschäftsleitende

 

Teilnahmegebühr

 

(einschließlich Unterlagen)
229,00 €
PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt.

 

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Referenten

Referentin Eva Kohler
Prof. Dr. Eva Kohler
Hochschullehrerin

Tax(-Compliance), Wirtschaftsstraf- und Steuerrecht. Ausgebildete Fachanwältin für Straf- und Steuerrecht, externe Ombudsperson verschiedener Einrichtungen, zahlreiche Vortrags-, Lehr- und Schulungstätigkeiten, Autorin zahlreicher Veröffentlichungen, Sachverständige im Innenausschuss des Landtages NRW, Ausschusstätigkeiten

Hinweisgeberschutzgesetz: praktische Umsetzung im Pflege- und Gesundheitswesen

Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind nun nahezu alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungstatbeständen und anderen Sanktionen führen. 

Das Seminar kann auf erste Erfahrungen mit dem Gesetz zurückblicken und widmet sich ausführlich und praxisnah den neuen Anforderungen. Es geht dabei Schritt für Schritt auf die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein. In zahlreichen Praxisbeispielen werden die Besonderheiten bei Beschäftigungsgebern im Gesundheitswesen berücksichtigt und konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Nicht zuletzt zeigt die Veranstaltung die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem auf. 

Inhalt

  • Allgemeines zum Hinweisschutz
  • Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
    • Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich? Welche Verstöße sind melderelevant?
    • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
    • Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche techn. und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner, externer Meldung und Offenlegung
    • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten,
    • Sicherung der Vertraulichkeit im Rahmen eingehender Hinweise
    • Schutz der hinweisgebenden Person: Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen
  • Hinweisssystem als Baustein eines wirksamen Compliance-Management-Systems
  • Interne Untersuchungen
  • Fallbeispiele

Seminarziel

  • Sie erhalten einen umfassenden und detaillierten Einblick in die neuen Gesetzesvorgaben
  • Sie sind in der Lage die neuen Vorgaben zum Hinweisschutz anzuwenden und eine interne Meldestelle einzurichten und rechtssicher zu betreiben.
  • Anhand von Praxisbeispielen erhalten Sie Sicherheit im Umgang mit hinweisgebenden Personen und eingehenden Hinweisen

Zielgruppe

  • Führungskräfte, Compliance-Verantwortliche; Organisationsleitende, Mitarbeitende im Qualitätsmanagement, Mitarbeitende der internen Revision und der Personalabteilung, Geschäftsleitende

Teilnahmegebühr

(einschließlich Unterlagen)
229,00 €
PEG Mitglieder erhalten 10% Rabatt.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Hinweisgeberschutzgesetz: praktische Umsetzung im Pflege- und Gesundheitswesen
08.07.2024
Prof. Dr. Eva Kohler
München - PEG Akademie
Kreillerstr. 24
81673 München
09:00 - 13:00
freie Plätze verfügbar
Preis
229,00 €